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   LAG Köln, 27.07.2017 - 11 Ta 22/17   

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https://dejure.org/2017,57089
LAG Köln, 27.07.2017 - 11 Ta 22/17 (https://dejure.org/2017,57089)
LAG Köln, Entscheidung vom 27.07.2017 - 11 Ta 22/17 (https://dejure.org/2017,57089)
LAG Köln, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 11 Ta 22/17 (https://dejure.org/2017,57089)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für eine Klage eines abgerufenen Geschäftsführers

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17a
    Rechtsweg; sic-non-Fall

  • rechtsportal.de

    GVG § 17a
    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für eine Klage eines abgerufenen Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 03.12.2014 - 10 AZB 98/14

    Geschäftsführer - Amtsniederlegung - Rechtsweg

    Auszug aus LAG Köln, 27.07.2017 - 11 Ta 22/17
    Nach der Beendigung der Organstellung und damit nach dem Wegfall der Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen berufen, über die Frage, ob das zwischen den Parteien bestehende Rechtsverhältnis als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist und durch eine ausgesprochene Kündigung beendet wurde, zu entscheiden (BAG, Beschluss vom 03. Dezember 2014 - 10 AZB 98/14 - m.w.N.).
  • BAG, 03.02.2014 - 10 AZB 77/13

    Auskunft über personenbezogene Daten - Rechtsweg

    Auszug aus LAG Köln, 27.07.2017 - 11 Ta 22/17
                  Der Gegenstandswert des Rechtswegverfahrens beträgt ein Drittel des Hauptsachewerts (vgl. BAG, Beschluss vom 03.02.2014 - 10 AZB 77/13 - ).
  • LAG Hessen, 28.02.2020 - 10 Ta 434/19

    1. War der Geschäftsführer einer GmbH bereits im Zeitpunkt der Klageerhebung als

    Die Rechtsprechung wurde in der Folge gleichwohl so aufgefasst, dass es allein auf die Bezeichnung als Arbeitsverhältnis im Feststellungsantrag ankomme, gleich ob es um eine außerordentliche oder um eine ordentliche Kündigung gehe ( vgl. BAG 22. Oktober 2014 - 10 AZB 46/14 - Rn. 22, NZA 2015, 60; LAG Köln 27. Juli 2017 - 11 Ta 22/17 - Juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern 7. Juli 2014 - 3 Ta 21/14 - Rn. 15, Juris).
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